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Unsere Geschäftsbedingungen / AGB
Die Anmeldung zu einem Tanzkurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Das gilt auch, wenn nicht alle Unterrichtsstunden in Anspruch genommen werden. Die Gebühren für den Tanzkurs werden vor der ersten Kursstunde in bar beglichen bzw. von uns abgebucht sofern ein unterschriebene SEPA-Einzugsermächtigung vorliegt.

Eine Erstattung bereits bezahlter Beiträge erfolgt in keinem Fall. Versäumte Kursstunden sind nicht auf andere Personen übertragbar, können allerdings während der Vertragslaufzeit während des freien Trainings nachgeholt werden. Sofern in anderen Kursen Plätze frei sind kann die Kursstunde auch hier nachgeholt werden. Die Studioferien richten sich nach den Schulferien in NRW. Während der Oster-, Pfingst- und Sommerferien wird ein Ferienprogramm angeboten, das für Vertragsschülerinnen in der Kursgebühr enthalten ist.

Anmeldungen zu Workshops sind verbindlich. Eine Anmeldegebühr (wird bei dem jeweiligen Workshop immer angegeben) sichert die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Absagen sind bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn unter Einbehaltung der Anmeldegebühr möglich, danach ist die Teilnahmegebühr in jedem Fall voll zu entrichten. Absagen die durch Krankheit entstehen, sind durch ein ärztliches Attest zu belegen. Bei Absagen seitens des Veranstalters wird die Gebühr erstattet. Die Teilnahme an allen Kursen und Workshops erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Es besteht keine Haftung für Unfälle, Diebstahl oder Schäden anderer Art. Polepassion kann nach Dringlichkeit und eigenem Ermessen Kurse zusammenlegen bzw. Kurstage verändern. Bei Krankheit oder Verhinderung einer Trainerin wird eine Ersatztrainerin gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, können die versäumten Stunden nachgeholt werden. Mit der Teilnahme am Unterricht bzw. Workshop jeder Art werden die AGB vom TANZSTUDIO POLEPASSION akzeptiert. Der Gerichtsstand ist Bielefeld.

Projekt-AGB
1. Die Anmeldung zu Kursen und Workshops ist schriftlich über unsere Webseite oder per E-Mail möglich. Eine Anmeldebestätigung wird erteilt.

2. Die Anmeldung ist für den/die Teilnehmer/in verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung der jeweiligen Teilnahmegebühr.

3. Eine Verpflichtung zur Reservierung des Kurs- bzw. Workshop-Platzes besteht nur, wenn die vollständige Teilnahmegebühr entsprechend der Fälligkeitstermine des jeweiligen Projekts auf dem vorgenannten Konto eingegangen ist oder entsprechend in bar geleistet wurde. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsmodalität vereinbart werden.

4. Der Anbieter ist berechtigt, einen Kurs/Workshop aus wichtigem Grund abzusagen. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere eine Erkrankung der Trainerin oder eine nicht ausreichende Teilnehmerzahl dar. In diesem Fall wird eine etwa bereits entrichtete Teilnahmegebühr ohne Abzüge zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmers/in bestehen nicht.

5. Bei Absage der Teilnahme in den letzten 14 Tagen vor Beginn des Projekts ist der gesamte Kurspreis zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorgelegt. Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Bei Projekten, die sich über mehrere Termine erstrecken, gelten die vorstehenden Regelungen für jeden abgesagten Einzeltermin entsprechend.

Kulanz: durch Krankheit versäumte Einzeltermine können an einem von dem Veranstalter/den Veranstalterinnen vorgeschlagenen Ersatzunterricht nachgeholt werden.

6. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sein/ihr eigenes Handeln, sowohl während des Unterrichts, als auch außerhalb des Unterrichts. Weder der Anbieter noch der Vermieter der Räumlichkeiten, in denen der Kurs/Workshop stattfindet, übernehmen eine Haftung bei Diebstahl oder Verletzungen. Die Teilnahme am Tanzunterricht erfolgt auf eigene Gefahr.

7. Etwaige Krankheiten müssen der/dem Kursleiter/in vor Kursbeginn mitgeteilt werden.

8. Jede/r Teilnehmer/in haftet selbst für die von ihm/ihr verursachten Schäden am Eigentum des Anbieters, des Vermieters der Räumlichkeiten, in denen der Kurs/Workshop stattfindet, anderer Teilnehmer und/oder Besucher.

9. Film- und Fotoaufnahmen während der Kurse/Workshops sind grundsätzlich untersagt, es sei denn die Trainerin erteilt hierzu ausdrücklich ihre Erlaubnis. Die Erlaubnis deckt in jedem Fall nur die private Nutzung. Sie umfasst nicht die Erlaubnis der Vervielfältigung, insbesondere zu Vertriebszwecken oder der Vorführung in der Öffentlichkeit.

10. Die Nutzung von Choreographien, die im Kurs/Workshop gelehrt wurden, ist für private Zwecke, d.h. für eigene Auftritte des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, und unter Angabe der jeweiligen Trainerin/Choreographin gestattet. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere im Rahmen eigener Unterrichtsstunden ist nicht gestattet, es sei denn, die Trainerin/Choreographin erteilt hierzu ihre ausdrückliche vorherige Genehmigung.

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